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Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Beratervertrag mit Siberian Health GmbH

§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Gegenstand des Vertrages
§ 3 Abschluss des Vertrages
§ 4 Pflichten von «Siberian Health»
§ 5 Schulungen
§ 6 Informationsmaterialien
§ 7 Pflichten des Beraters
§ 8 Abwerbeverbot
§ 9 Wettbewerbsverbot und Wettbewerbsregeln
§ 10 Verschwiegenheitspflicht
§ 11 Geistige Schutzrechte
§ 12 Werbe- und Informationstätigkeit
§ 13 Haftung
§ 14 Produkthaftung
§ 15 Werben neuer Berater
§ 16 Familienbezug
§ 17 Beraterschutz für neugeworbene Berater
§ 18 Verbot der Überzeichnung
§ 19 Einhaltung der persönlichen Gruppe
§ 20 Grundlage Provisionsberechnung
§ 21 Provisionsabrechnung und Provisionsauszahlungen
§ 22 Vorsteuerabzugsberechtigung
§ 23 Vertragsdauer
§ 24 Folgen der Vertragsbeendigung
§ 25 Verrechnung von Forderungen
§ 26 Verjährung
§ 27 Sanktionen
§ 28 Schlussbestimmungen
§ 29 Änderungsvorbehalt

§1 Begriffsbestimmungen

Siberian Health gem. vorliegenden AGB ist die Siberian Health GmbH Verkäufer von Produkten der eingetragenen Marke Siberian Wellness (Siberian Health) insbesondere aus dem Bereich der Nahrungs- und Nahrungsergänzungsmittel sowie Kosmetik.
Endkunde Endabnehmer der von Siberian Wellness (Siberian Health) angebotenen Produkte.
Berater Juristische Person oder unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Person, die als selbständiger Handelsvertreter im Nebenberuf damit betraut ist, die von Siberian Wellness (Siberian Health) angebotenen Produkte im Wege des Wiederverkaufs an Endkunden zu vertreiben. Berater können sowohl "Berater (Geschäftsbereich)" sein, oder "Berater Start Up", s.u.
Berater (Geschäftsbereich) Sind selbständig tätig. Sie sind nicht weisungsgebundene Unternehmer, die ein Gewerbe für Ihre Tätigkeit angemeldet haben.
Berater Start Up Vermitteln Verkäufe von Produkten an Bekannte und Freunde oder kaufen selbst Produkte. Sie dürfen keine Produkte an Dritte verkaufen, sondern nur Verkäufe an Dritte vermitteln.
Registrierungsnummer Ist eine Nummer, die dem Berater beim Vertragsabschluss zugewiesen wird.
Mentor Berater auf verschiedenen Stufen des Vertriebssystems von Siberian Wellness (Siberian Health), der neue Berater für eine Zusammenarbeit mit „Siberian Health“ gewonnen hat und diese ebenso wie bereits tätige Berater schult und auf andere Weise unterstützt.
Provisionen Der Berater von „Siberian Health“ erhält für seine Vertriebstätigkeit für „Siberian Health“ Provisionen und Boni, deren Höhe und Berechnung sich aus dem jeweils gültigen Vergütungsplan von „Siberian Health“ ergeben.
Direktvertrieb Berater von „Siberian Health“ erwerben Produkte der eingetragenen Marke Siberian Wellness (Siberian Health) und veräußern diese an Endkunden weiter.
Beratung Der Berater erklärt dem Endkunden die Produkte der eingetragenen Marke "Siberian Health" und beantwortet ihm diesbezüglich gestellte Fragen nach bestem Wissen und Gewissen.
Beratungspflicht Um eine hohe Informationsdichte bezüglich der von „Siberian Health“ angebotenen Produkte zwischen dem Endkunden beziehungsweise dem privilegierten Kunden und dem Berater zu gewährleisten, ist der Berater zur Beratung verpflichtet.
Weiterbildung/Schulung Um die von „Siberian Health“ angebotenen Produkte dem Endkunden in optimaler Weise näher bringen zu können, erfolgt eine Aus- und Weiterbildung der Berater durch „Siberian Health“ sowie der Berater untereinander.
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen von „Siberian Health“.

Verhaltenskodex für Berater:

    Als selbständiger Berater der „Siberian Health“ versichere ich,
  • dass ich während meiner Tätigkeit als selbständiger Berater von „Siberian Health“ höflich, respektvoll, ehrlich und fair sein und mit meiner Tätigkeit für „Siberian Health“ den guten Ruf von „Siberian Health“ fördern werde;
  • dass ich meiner etwaigen Führungsverantwortung als Mentor gegenüber den Beratern meiner Vertriebsstruktur durch Schulung, Beistandsleistung und anderweitige Unterstützung der Berater nachkommen werde;
  • dass ich die Beziehung eines jeden Beraters zu seinem Mentor in der Vertriebsorganisation von „Siberian Health“ anerkennen und nicht in diese eingreifen oder diese verändern werde;
  • dass ich keine geringschätzigen oder unwahren Behauptungen über andere Berater von „Siberian Health“ aufstellen oder äußern werde;
  • dass ich keine Behauptungen über die Produkte von „Siberian Health“ aufstellen werde, die nicht in den offiziellen Publikationen von „Siberian Health“ enthalten sind;
  • dass ich keine gesundheitsbezogenen Aussagen über die Produkte von „Siberian Health“ aufstellen werde;
  • dass ich keinesfalls Personen, die eine Zusammenarbeit mit „Siberian Health“ anstreben und beziehungsweise oder Berater bedrängen werde, Produkte von „Siberian Health“ zu erwerben;
  • dass ich das gemäß dem Vergütungsplan von „Siberian Health“ mögliche Einkommen nicht falsch darstellen werde;
  • dass ich nicht betrügerisch oder rechtswidrig handeln werde;
  • dass ich andere Unternehmen nicht verunglimpfen werde, um deren Vertriebspartner als Berater für „Siberian Health“ abzuwerben;
  • dass ich mich stets um eine gute Kundenbeziehung bemühen, diese pflegen, etwaige Beschwerden von Kunden verständnisvoll annehmen und Konflikte schnell lösen werde.

§ 2 Gegenstand des Vertrages

(1) Vertragsgegenstand ist der Vertrieb der von „Siberian Health“ angebotenen Produkte der eingetragenen Marke Siberian Wellness (Siberian Health), insbesondere aus dem Bereich der Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetik (nachfolgend "Vertragsprodukte" genannt) im Wege des Direktvertriebs durch Berater, sowie die Tätigkeit zwecks Gewinnung von neuen Beratern und Kunden für die Zusammenarbeit mit „Siberian Health“.

(2) Der Berater erwirbt die von „Siberian Health“ angebotenen Produkte, um diese im Wege des Wiederverkaufs an Endkunden zu vertreiben. Er vermittelt zudem Verträge zwischen Endkunden und „Siberian Health“.

(3) Der Berater ist weder Angestellter noch Vertreter von „Siberian Health“. Er ist gegenüber „Siberian Health“ nicht weisungsgebunden und nimmt seine Tätigkeit für „Siberian Health“ als selbständiger Handelsvertreter im Nebenberuf im Sinne des § 92 b HGB wahr.

(4) Der Berater ist verpflichtet, spätestens zum Vertragsbeginn eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen. Eine Kopie der Gewerbeanmeldung ist entweder bereits dem Beraterantrag beizufügen oder „Siberian Health“ auf Verlangen vorzulegen. Die Gewerbeanmeldung ist jedenfalls auf jeden Fall für die Dauer des Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten.

(5) „Siberian Health“ behält sich Änderungen sowohl im Sortiment als auch bei den Preisen der angebotenen Produkte vor. Sollten sich bezüglich der Preise Änderungen ergeben, so werden diese dem Berater unverzüglich angezeigt.

§ 3 Abschluss des Vertrages / Beraterstatus

(1) Berater von „Siberian Health“ kann eine juristische Person oder natürliche und unbeschränkt geschäftsfähige Person werden, mit der noch kein Beratervertrag besteht. Der Beratervertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Abschluss des Beratervertrages erfolgt durch Einreichen eines vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Beraterantrages durch den Antragsteller bei „Siberian Health“ und dessen Annahme durch „Siberian Health“.

(2) Der Beratervertrag kommt zustande, wenn „Siberian Health“ die Annahme des eingereichten Beraterantrages nicht binnen dreier Werktage ablehnt. Einer gesonderten Unterzeichnung des Antrages durch „Siberian Health“ bedarf es nicht. Ein Beraterantrag, der vor dem letzten Werktag eines Monats bei „Siberian Health“ eingeht, wird im Falle der Annahme für den laufenden Monat angemeldet. Ein Beraterantrag, der nach dem letzten Werktag eines Monats bei „Siberian Health“ eingeht, wird im Falle der Annahme für den darauffolgenden Monat angemeldet.

(3) „Siberian Health“ ist berechtigt, die Annahme eines eingereichten Beraterantrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

(4) Ein Beratervertrag kommt nicht zustande, wenn in dem Beraterantrag oder seinen Anlagen Streichungen vorgenommen oder die Vertragsurkunde nicht an allen, hierfür vorgesehenen Stellen, unterzeichnet worden ist. Entgegenstehenden AGB des Antragstellers wird ausdrücklich widersprochen.

(5) Mit seiner Unterschrift auf dem Beraterantrag bestätigt der Antragsteller die Richtigkeit seiner darin gemachten Angaben. Macht der Antragsteller beim Ausfüllen des Beraterantrages falsche Angaben und beziehungsweise oder verschweigt er solche Umstände, die einem Vertragsschluss insbesondere nach den Regelungen dieser AGB entgegenstehen, berechtigt dies „Siberian Health“ zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Beratervertrages.

(6) Der Berater (Geschäftsbereich) wird als freier und selbständiger Unternehmer tätig.

(7) Für den Erhalt der Status der Berater- Ebene ist das Erreichen von 100 Punkten im Persönlichen Volumen monatlich die Voraussetzung. Erfüllt der Berater diese Voraussetzung nicht, wird er automatisch in den Status des Privilegiertes Kunden zurückgestuft. Nach einer solchen Rückstufung gelten die Bedingungen und Regeln für Privilegierte Kunden der Gesellschaft. (gilt für Registrierungen ab dem 1.09.2021)

Für den Erhalt der Status der Berater- Ebene ist das Erreichen von 100 Punkten im Persönlichen Volumen innerhalb eines von vier zusammenhängenden Monaten Voraussetzung. Erfüllt der Berater diese Voraussetzung nicht, wird er automatisch in den Status des Privilegiertes Kunden zurückgestuft. Nach einer solchen Rückstufung gelten die Bedingungen und Regeln für Privilegierte Kunden der Gesellschaft. (gilt für Registrierungen bis zum 1.09.2021)

(8) Erreicht ein Berater eine Qualifikation für eine nachfolgende Stufe in einem Zeitraum, in dem nach den Erfahrungswerten der Gesellschaft eine solche Stufe nicht erreicht wird (unangemessener Zeitraum), und stellt die Gesellschaft fest, dass die Struktur des Beraters innerhalb dieses Zeitraums keinen gleichmäßigen, sondern einen unregelmäßigen Zuwachs aufweist, ist die Gesellschaft berechtigt, eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Erreichung der Qualifikationsstufe durchzuführen.
Ein unangemessener Zeitraum mit der Folge des Prüfungsrechts der Gesellschaft besteht in jedem Fall, wenn ein Berater die Qualifikation in den nachfolgend dargestellten, zusammenhängenden Monaten erreicht:
- Business Profi in einem Zeitraum unter drei  Monaten,
- Business Leader die Folgequalifikation in einem Zeitraum unter vier Monaten
- Sapphire Business Leader die Folgequalifikation unter fünf Monaten
- Ruby Business Leader und höher die Folgequalifikation unter sechs Monaten.
a) Die Überprüfung soll einen Zeitraum von zwei Wochen ab dem Zeitpunkt der vermeintlichen Erlangung der nächsthöheren Qualifikationsstufe nicht überschreiten. Während des Zeitraums der Überprüfung kann der Berater Leistungen gegenüber der Gesellschaft, die eine ordnungsgemäße Erlangung der nächsthöheren Qualifikationsstufe voraussetzen, nicht geltend machen.
b) Der Berater ist verpflichtet, der Gesellschaft auf deren Nachfrage unter angemessener Fristsetzung alle Umstände vorzutragen, aus denen sich die Rechtmäßigkeit des Erreichens der Stufe im unangemessenen Zeitraum ergibt. Er hat in diesem Fall insbesondere darzulegen, auf welche Art und Weise der Warenumsatz, aus dem die nächst höhere Qualifikation erfolgte, zustande kam. Die Nachfrage kann postalisch, per E-Mail oder auf sonstigen Kommunikationsweg erfolgen.
Ergibt die Untersuchung auch unter Zugrundelegung der Äußerung des Beraters eine Rechtswidrigkeit der Stufenerlangung, oder äußert sich der Berater auf Nachfrage der Gesellschaft nicht, nicht fristgemäß oder nicht nachvollziehbar dazu, wie er in einem nicht angemessenen Zeitraum die nächst höhere Qualifikation rechtmäßig erlangt hat, wird die beanspruchte höhere Qualifikationsstufe (gegebenenfalls rückwirkend) nicht zuerkannt. Bonuszahlungen oder sonstige Leistungen aus dieser höheren Qualifikationsstufe kann der Berater gegenüber der Gesellschaft in diesem Fall nicht fordern.

§ 4 Pflichten von «Siberian Health»

(1) Das Marktverantwortungsgebiet des Beraters umfasst das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (nachfolgend: "Vertragsgebiet").

(2) Dem Berater wird ein nichtexklusives Vertriebsrecht bezüglich der von „Siberian Health“ angebotenen Produkte in dem Vertragsgebiet eingeräumt. „Siberian Health“ ist berechtigt, die Vertragsprodukte selbst im Vertragsgebiet anzubieten und beziehungsweise oder über weitere Vertriebsvermittler, insbesondere auch über weitere Berater der „Siberian Health“, im Vertragsgebiet anbieten zu lassen. 3 „Siberian Health“ behält sich das Recht vor, Preisnachlässe zu gewähren und beziehungsweise oder andere Verkaufsförderungsmaßnahmen durchzuführen.

(3) Der Berater darf die Vertragsprodukte ausschließlich an Endkunden verkaufen. Ein Verkauf an Händler und beziehungsweise oder sonstige Wiederverkäufer ist dem Berater untersagt. 3Der Berater darf die Vertragsprodukte der „Siberian Health“ ausschließlich direkt an Endkunden verkaufen und insbesondere nicht über Geschäftslokale oder Märkte. Es ist dem Berater nicht gestattet, Online-Shops einzurichten und zu betreiben und darüber Vertragsprodukte der „Siberian Health“ anzubieten und beziehungsweise oder Online-Shops Dritter zum Vertrieb von Vertragsprodukten der „Siberian Health“ zu nutzen. 5Der Berater darf die Vertragsprodukte der „Siberian Health“ nicht im Wege des Fernabsatzes verkaufen.

(4) „Siberian Health“ ist berechtigt, gegebenenfalls Änderungen an dem Vergütungsplan vorzunehmen, um diesen an die wirtschaftlichen Gegebenheiten anzupassen. „Siberian Health“ wird die Berater über Ergänzungen oder Änderungen an dem Vergütungsplan umgehend informieren. Zugleich verpflichtet sich „Siberian Health“ zur strikten Einhaltung des Vergütungsplans in seiner jeweils gültigen Fassung.

§ 5 Schulungen

(1) „Siberian Health“ bietet den Beratern eine Vielzahl verschiedener Weiterbildungs- und Schulungsveranstaltungen an. Die Berater der „Siberian Health“ sind nicht zu einer Teilnahme an den angebotenen Veranstaltungen verpflichtet.

(2) Berater der „Siberian Health“ sind berechtigt aber nicht verpflichtet, nach erfolgter Absprache mit „Siberian Health“ selbst Weiterbildungs- und Werbeveranstaltungen zu organisieren und beziehungsweise oder an solchen von anderen Beratern organisierten Veranstaltungen teilzunehmen.

§ 6 Informationsmaterialien

„Siberian Health“ hält für die Berater über die für deren Tätigkeit erforderlichen Unterlagen zusätzlich ein umfangreiches Informationsmaterial bereit. Die Berater sind nicht zur Abnahme solcher Materialien verpflichtet.

§ 7 Pflichten des Beraters

(1) Der Berater (Geschäftsbereich) hat die Interessen von Siberian Health stets mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes wahrzunehmen sowie in Beachtung der Regelungen des Verhaltenskodex. Für den Berater Start Up gelten stattdessen die Regelungen des Verhaltenskodex

(2) Der Berater ist verpflichtet, bei einem Wechsel seines Wohnsitzes „Siberian Health“ seine neue Postanschrift unaufgefordert mitzuteilen. Verstößt der Berater gegen diese Pflicht und wird dadurch die Ermittlung der Anschrift durch eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt erforderlich, hat der Berater „Siberian Health“ die hierfür entstehenden Kosten zu ersetzen. „Siberian Health“ berechnet in diesem Fall eine Ermittlungsgebühr in Höhe von 10,00 € gegenüber dem Berater. Diesem bleibt der Nachweis nachgelassen, es sei ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden. 5„Siberian Health“ bleibt der Nachweis nachgelassen, es sei ein höherer Schaden entstanden.

(3) Der Berater hat bei seiner Tätigkeit die Regeln des lauteren Wettbewerbs, alle im Hinblick auf den Vertrieb der Vertragsprodukte einschlägigen Vorschriften sowie seine Verpflichtung zur Integrität zu beachten. Der Berater ist verpflichtet, über „Siberian Health“ sowie die Vertragsprodukte nur solche Angaben zu machen, die mit den offiziellen für das Vertragsgebiet freigegebenen Publikationen von „Siberian Health“ in Einklang stehen oder bereits vor ihrer Veröffentlichung von „Siberian Health“ schriftlich genehmigt worden sind. Öffentliche Äußerungen über heilende und beziehungsweise oder medizinische Eigenschaften der Vertragsprodukte wird der Berater überhaupt nicht machen. Macht der Berater darüber hinausgehende Äußerungen über „Siberian Health“ sowie die Vertragsprodukte, insbesondere bezüglich deren Eigenschaften, und machen im Zusammenhang mit diesen Äußerungen Dritte Ansprüche gegen „Siberian Health“ geltend, so stellt der Berater „Siberian Health“ von diesen Ansprüchen frei.

(4) Sollten Dritte gegenüber „Siberian Health“ Ansprüche wegen eines anderen schuldhaften Rechtsverstoßes des Beraters geltend machen, so stellt der Berater „Siberian Health“ auch von diesen Ansprüchen frei.

(5) Der Berater (Geschäftsbereich) ist dafür verantwortlich, Endkunden auf deren gesetzliches Widerrufsrecht hinzuweisen.

(6) Medienanfragen sind „Siberian Health“ unverzüglich anzuzeigen. „Siberian Health“ ist berechtigt, im Einzelfall die Beantwortung von Medienanfragen durch den Berater zu unterbinden.

(7) Der Berater darf Telefonanrufe nicht so entgegennehmen, dass der Eindruck erweckt wird, der Anrufer habe den Geschäftssitz oder ein Büro von „Siberian Health“ erreicht.

(8) Als Verkäufer von Produkten der eingetragenen Marke Siberian Wellness (Siberian Health) ist der Berater (Geschäftsbereich) für die Abwicklung etwaiger Gewährleistungsansprüche von Endkunden verantwortlich. Bestimmungen verpflichtet. 2Der als Mentor tätige Berater hat darüber hinaus die von ihm geworbenen Berater auf diese Verpflichtung besonders hinzuweisen.

(10) Im Vertragsgebiet der Bundesrepublik Deutschland darf der Berater ausschließlich die von „Siberian Health“ offiziellen vorgehaltenen Werbe-, Informations- und beziehungsweise sonstigen Materialien mit der Kennzeichnung "DE" bzw. "EU" verwenden.

(11) Gegenüber dem direkten Mentor, in dessen Struktur eine Umschreibung durchgeführt wurde, werden im Falle schuldhafter Verursachung einer solchen Umschreibung Strafsanktionen (Vertragsstrafe)angewandt, deren Höhe die Gesellschaft nach billigem Ermessen bestimmt, die aber die zweifachen durchschnittliche Monatsprämie, berechnet nach der Gesamtprämie der letzten 12 Monate vor dieser Umschreibung (Gesamtprämie/12) nicht überschreitet. Wenn das Vertragsverhältnis zwischen Gesellschaft und Mentor noch keine zwölf Monate besteht, wird die durchschnittliche Monatsprämie nach den Gesamtprämien für den Bestand des Vertragsverhältnisses gebildet (Gesamtprämie/Bestandmonate). Die für den Umsatz des umgeschriebenen Beraters und seiner Struktur berechnet wurde. Die Höhe der Sanktion wird aufgrund der Prämie des Mentors für die letzte volle Abrechnungsperiode berechnet.

§ 8 Abwerbeverbot

Der Berater sichert zu, keine anderen Berater von „Siberian Health“ für andere Direktvertriebsunternehmen abzuwerben. Eine Zuwiderhandlung berechtigt „Siberian Health“ zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Beratervertrages.

§ 9 Wettbewerbsverbot und Wettbewerbsregeln

(1) Der Berater ist für die Dauer des Beratervertragsverhältnisses verpflichtet, jeden Wettbewerb mit „Siberian Health“ zu unterlassen. Er ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von „Siberian Health“ berechtigt, sich direkt oder indirekt an einem anderen Unternehmen zu beteiligen, selbst für ein anderes Unternehmen tätig zu werden oder dieses in sonstiger Weise zu unterstützen, sofern dieses andere Unternehmen Produkte herstellt und beziehungsweise oder vertreibt und beziehungsweise oder sonstige Leistungen anbietet, die denen von „Siberian Health“ gleich oder gleichartig sind.

(2) Beabsichtigt der Berater, für ein anderes Unternehmen tätig zu werden, das nicht gleiche oder gleichartige Produkte herstellt und beziehungsweise oder vertreibt und beziehungsweise oder sonstige Leistungen anbietet, so hat er „Siberian Health“ hiervon in Kenntnis zu setzen. Eine solche wettbewerbsneutrale Tätigkeit für ein anderes Unternehmen ist Beratern ab Business Team 5000 des Vergütungsplans untersagt, sofern es sich bei diesem um ein Unternehmen handelt, das ebenso wie „Siberian Health“ Waren und beziehungsweise oder Dienstleistungen im Wege des Network-Marketings vertreibt.

(3) Eine Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsverbot durch den Berater berechtigt „Siberian Health“ zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Beratervertrages.

(4) Für jeden Fall des schuldhaften Zuwiderhandelns gegen das Wettbewerbsverbot verpflichtet sich der Berater eine Vertragsstrafe zu zahlen, die „Siberian Health“ nach billigem Ermessen festsetzt, mindestens jedoch in Höhe von 5.050,00 € (in Worten: fünftausendfünfzig Euro). Im Streitfall ist die Höhe der Vertragsstrafe nach § 315 Abs. 3 BGB durch das zuständige Landgericht zu überprüfen. Die Zahlung der Vertragsstrafe durch den Berater lässt die Geltendmachung eines weiteren Schadens durch „Siberian Health“ unberührt.

(5) Die Gesellschaft hält sich an die Null-Aktivitäten-Politik in den nicht eröffneten Märkten.
Ein nicht eröffneter Markt ist jedenfalls ein Land, in dem die Gesellschaft keine offizielle Vertretung hat. Der Beginn der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ist der Verkaufsbeginn über den offiziellen Internet-Shop der Gesellschaft, wenn diese zielgerichtet auf den Markt eines Landes ausgerichtet ist. Wenn die Gesellschaft die Eröffnung eines neuen Landes (durch Literatur oder auf der offiziellen Website) nicht angekündigt hat oder tatsächlich durchführt, ist jede Tätigkeit in einem solchen Land nicht erlaubt und es gilt die Null-Aktivitäten-Politik.

(6) Auf dem Gebiet der EU-Länder, in denen die Gesellschaft kein SIBERIAN WELLNESS Store unterhält, ist gleichwohl eine Registrierung als Berater oder als Privilegierter Kunde möglich, deren entfaltbare Tätigkeit steht aber unter der Einschränkung des nachfolgenden Abs. (9) dieser AGB.
Die Registrierung von Beratern und Privilegierten Kunden erfolgt online auf der offiziellen Website der Gesellschaft.
Um eine Vergütung an die Berater im Geschäftsbereich des Premium-Plans zu erhalten, ist es notwendig, einen ausgefüllten und durch den oder die Antragsteller handschriftlich unterzeichneten Anmeldeantrag an die Gesellschaft zu senden sowie alle Daten und Unterlagen gemäß den Rechtsvorschriften des Landes zu übermitteln.

(7) In Übereinstimmung mit diesen AGB dürfen Werbe- und Informationstätigkeiten im Zusammenhang mit den Produkten und / oder Geschäften des Unternehmens, um andere Personen zur Zusammenarbeit mit der Gesellschaft zu gewinnen, nur unter den dort genannten Voraussetzungen ausgeführt werden.

(8) Für die Zusammenarbeit mit der Gesellschaft ist es erlaubt, das von der Gesellschaft zur Verfügung gestelltes Lehrmaterial zu verwenden.

(9) Auf dem Gebiet der EU-Länder, in denen kein offizieller SIBERIAN WELLNESS Store von der Gesellschaft vertreten ist, ist die Weiterveräußerung der Produkte der Gesellschaft verboten. Berater und Privilegierte Kunden sind berechtigt, die Produkte der Gesellschaft über den Internet-Shop der Gesellschaft nur für den persönlichen Gebrauch zu erwerben.
Berater und Privilegierte Kunden haben das Recht, die Produkte des Unternehmens an andere Personen weiter zu empfehlen und sie zum Einkauf über den Internet-Shop der Gesellschaft zu bewegen.

(10) Um Produkte zu fördern und das Umsatzvolumen zu steigern, nutzt die Gesellschaft die Methode der direkten mehrstufigen Verkäufe. Dies bedeutet, dass die Produkte der Gesellschaft persönlich nur in den Service Centern der Gesellschaft, dem offiziellen Online-Shop der Gesellschaft und / oder durch seinen persönlichen Berater erworben werden können.

§ 10 Verschwiegenheitspflicht

(1) Der Berater ist verpflichtet, vertrauliche Informationen sowie Geschäfts-und Betriebsgeheimnisse von „Siberian Health“ zu wahren und die Unterlagen, die sich auf solche beziehen, so aufzubewahren, dass sie Dritten nicht zugänglich sind. Nach Beendigung des Beratervertrages hat der Berater auf Verlangen alle in seinem Besitz befindlichen Dokumente und sonstige Unterlagen an „Siberian Health“ herauszugeben, die vertrauliche Informationen betreffend „Siberian Health“ enthalten. Der Berater hat über alle während der Dauer des Beratervertrages erworbenen Kenntnisse über Geschäftsvorgänge und interne, insbesondere vertrauliche Angelegenheiten auch nach Beendigung des Beratervertrages Stillschweigen zu bewahren.

(2) Offenbart der Berater vorsätzlich oder fahrlässig vertrauliche Informationen „Siberian Health“ betreffend gegenüber Dritten, hat er „Siberian Health“ hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Er ist „Siberian Health“ zum Ersatz des durch seine schuldhafte Verletzung der Verschwiegenheitspflicht entstandenen Schadens verpflichtet.

(3) Der Berater darf vertrauliche Informationen sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von „Siberian Health“ nur zur Durchführung seiner Vertragspflichten verwenden und wird diese Informationen nach Beendigung dieses Beratervertrages überhaupt nicht mehr nutzen. Insbesondere ist es dem Berater auch nach Beendigung des Beratervertrages verboten, Daten von Kunden, auch soweit von ihm selbst geworben, anderen Unternehmen derselben Branche mitzuteilen.

§ 11 Geistige Schutzrechte

(1) Der Berater darf ausschließlich die von „Siberian Health“ offiziellen vorgehaltenen Werbe-, Informations- und beziehungsweise sonstigen Materialien mit der Kennzeichnung "DE" bzw. "EU" verwenden. 2Eine darüber hinausgehende Verwendung geistigen Eigentums von „Siberian Health“ wie etwa von Veröffentlichungen, Marketingmaterial, Werbung beziehungsweise Inseraten und Anzeigen jeder Art mit Ablichtungen von Produkten von „Siberian Health“, Grafiken, Slogans sowie eingetragener Marken ist dem Berater untersagt.

(2) Der Berater darf Werbe-, Informations- und beziehungsweise sonstige Materialien von „Siberian Health“ ohne vorherige ausdrückliche und schriftliche Zustimmung weder verändern, noch vervielfältigen und beziehungsweise oder verbreiten, sei es im Ganzen, in Teilen oder in irgendeiner anderen Form. Der Berater ist berechtigt, Visitenkarten mit seinen persönlichen Daten zu erstellen oder erstellen zu lassen und zu verbreiten, wenn diese der von „Siberian Health“ vorgegebenen Designvorlage entsprechen. Selbstgestaltete Werbemittel, wie Flyer, Aufkleber oder ähnliches darf der Berater nur im Einzelfall und nur mit vorheriger, schriftlicher und ausdrücklicher Genehmigung von „Siberian Health“ verwenden.

§ 12 Werbe- und Informationstätigkeit

(1) Werbematerialien, die von der Gesellschaft hergestellt und verbreitet werden, können von den Beratern ohne eine vorherige Genehmigung durch die Gesellschaft (ohne das Recht auf das Reproduktion / Vervielfältigung) verwendet werden.

(2) Im Einvernehmen mit der Gesellschaft ist der Berater berechtigt, Werbe- und informierende Veranstaltungen zur Förderung seines Geschäftes zu organisieren und an diesen teilzunehmen.

(3) Die Gesellschaft verfügt über eine offizielle Webseite im Internet, gegenwärtig: http://siberianwellness.com. Die offizielle Webseite der Gesellschaft enthält u.a. Informationen über die Gesellschaft, ihre Produkte, Angebote für „Privilegierte Kunden“ und Berater, geschäftliche Informationen für Personen, die mit der Gesellschaft zusammenarbeiten. Berater haben persönliche Seiten (persönlicher Account) auf der Webseite der Gesellschaft, die mittels eines individuellen Benutzernamens und eines Passworts geschützt aufrufbar sind.

(4) Die Berater sind nicht berechtigt, ohne eine vorherige Genehmigung durch die Gesellschaft irgendwelche Interviews im Namen der Gesellschaft in gedruckten, elektronischen oder Fernsehmedien (Medien) zu geben oder irgendwelche Werbung in den Medien sowie im Internet zu platzieren.

(5) Der Berater hat kein Recht, irgendwelcher Werbung, Informationen und/oder anderen Materialien, einschließlich gedruckte Materialien, Streaming von Audio- und Videodateien, unabhängig vom Typ des elektronischen Formats, die einen Bezug zur Gesellschaft, zu deren Produkten und zu deren Geschäftstätigkeit beinhalten, zu erstellen und/oder zu verwenden (einschließlich Veröffentlichung oder Verbreitung) oder an Dritte zu überlassen wenn keine vorherige schriftliche Genehmigung von der Gesellschaft vorliegt. Im Falle des Verstoßes gegen diese Vorschrift behält sich die Gesellschaft das Recht vor, gewerbliche Schutzrechte, wie z.B. Markenrechte, Namensrechte, dass Rechte an Design, sowie wettbewerbsrechtliche Rechte, neben den sich aus diesem Vertrag ergebenen Rechten, geltend zu machen.

(6) Der Verkauf der Ware außerhalb des Geschäftssitzes, z.B. Straßenverkauf, sonstiger freier Verkauf, Verkauf bei Volksfesten oder sonstigen Veranstaltungen ist untersagt.
Die Berater können aber an Ausstellungs- und Messetätigkeit teilnehmen, die wenigsten mittelbar mit dem Geschäftsgegenstand zusammenhängen, und in welchen sie Waren der Gesellschaft präsentieren, Beratungen zu deren Anwendung durchführen und Waren in vorübergehend bestehenden (höchstens drei zusammenhängende Kalendertagen) Ausstellungen und Messen verkaufen, wenn das der Rechtssprechung des jeweiligen Landes nicht widerspricht, in der die Messe oder die Ausstellung durchgeführt wird.
Berater sind berechtigt, hierbei einen Promostand zu verwenden, der von der Gesellschaft zu einer solchen Nutzung freigegeben wurde, um die Waren der Gesellschaft vorzustellen und eine Werbe- und Informationstätigkeit im Einklang mit der Rechtssprechung auszuüben.

(7) Nicht angeforderte elektronische Briefe.
Die Gesellschaft gestattet den Beratern keinen Versand nicht angeforderter elektronischer Post (z.B. Newsletter oder sonstige Werbeschreiben für Produkte und Leistungen der Gesellschaft oder solcher, die die Gesellschaft zur Verfügung stellt) wenn der Inhalt solcher Schreiben und/oder der Versand und Zugang bei Dritten geltenden Gesetzen und Vorschriften nicht entsprechen und z.B. zur Kategorie "Spam" zählen, einschließlich Fälle, in denen solche Briefe juristisch als Spam gewertet wurden.

(8) Verhalten online.

(8.1) Websites der Berater.
Unter den nachfolgend dargestellten Bedingungen können Berater ihre eigene Websites erstellen und nutzen, um das Geschäft und die Waren der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung zu dem Berater zu promoten ("Externe Webseiten"). Externe Websites dürfen nur zu Werbezwecken öffentlich zugänglich gemacht werden, nicht aber zum Verkauf der Waren über die Website oder über Kontaktdaten, die auf der Website zum Verkaufszweck dargestellt sind. Vor der Veröffentlichung einer solchen Externen Website durch den Berater muss der Berater eine Betaversion der externen Website der Gesellschaft zur Verfügung stellen, damit diese von der Gesellschaft auf Konformität mit den Vertragsregelungen geprüft werden kann. Der Berater muss zudem eine schriftliche Genehmigung der Gesellschaft zur Veröffentlichung der Website einholen, wenn diese Website einen Bezug zur Gesellschaft, ihren Produkten und Dienstleistungen und/oder zu ihren geschützten Materialien (zum Beispiel, Markenzeichen, Logos, Design, Urheberrecht) hat. Jede beabsichtigte Veränderungen einer genehmigten Externen Website im Hinblick auf die Leistungen, Produkte und geschützte Materialien müssen der Gesellschaft umgehend mitgeteilt werden, und der Berater muss eine schriftliche Genehmigung der Gesellschaft einholen, um die Website mit den beabsichtigten Änderungen veröffentlichen zu dürfen. Ausgenommen hiervon sind rechtlich verpflichtende Änderungen gesetzlicher Pflichtangaben nach den gesetzlichen Vorschriften des jeweiligen Landes oder nach internationalen Vorschriften, die hierauf Anwendung finden. Hiervon ausgenommen sind auch rein redaktionelle Änderungen, wie z.B. die Berichtigung von Rechtschreibfehlern oder die redaktionelle Änderung bereits genehmigter Texte, die keine inhaltliche Änderung mit sich bringt.
Berater können ihre Externen Websites nach diesen Maßgaben veröffentlichen, wenn die Website und seine Inhalte den Bedingungen der Geschäftsbedingungen für die Zusammenarbeit mit der Gesellschaft entsprechen. Der Berater ist aber davon unabhängig selbstständig verpflichtet, Inhalte und Gestaltung seiner Internetseite rechtskonform nach den europäischen Rechtsvorschriften, Rechtsvorschriften des Landes seines Sitzes oder etwaiger Drittländer, die auf Inhalt und Gestaltung des Internetauftritts Anwendung finden, vorzunehmen. Eine Prüfung der Gesellschaft auf solche Rechtskonformität erfolgt zu keinem Zeitpunkt. Insoweit besteht auch unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt eine Erstattungspflicht der Gesellschaft für sämtliche Forderungen Dritter gegenüber dem Berater im Zusammenhang mit der Veröffentlichung und Abrufbarkeit der Internetseite im Internet, die aus der Verletzung solcher Rechtsvorschriften resultieren. Berater verzichten auf jegliche Forderungen gegenüber der Gesellschaft und verpflichten sich, die genannten Regeln einzuhalten. Der Berater ist gegebenenfalls gehalten, sich eine Beratung eines Sachverständigen über den Charakter (einschließlich das Programmieren), die Inhalte und der Präsentation der Website für die Einhaltung der anwendbaren Rechtsvorschriften einholen.
Dies gilt nicht für Forderungen, die im Zusammenhang mit gewerblichen Schutzrechten (z.B. Marken) der Gesellschaft von Dritten gegenüber dem Berater geltend gemacht werden, wenn die Gesellschaft dem Berater gestattet hat, ein solches Schutzrecht innerhalb der Gestaltung seiner Website zu nutzen. Der Berater ist aber verpflichtet, eine solche, behauptete Forderung durch einen Dritten umgehend der Gesellschaft schriftlich zu melden.
Informationen für die Genehmigung der Website im Hinblick auf die Rechte der Gesellschaft oder Fragen zu den Inhalten im Hinblick auf die Rechte der Gesellschaft sind an moderation-team@sibvaleo.com gerichtet werden.
Die vorgenannten Regelungen sind entsprechend auf die Wahl der Internetadresse, unter der die Internetseite des Beraters abrufbar ist, anzuwenden.

(8.2) Anforderungen zur Gestaltung der Website des Beraters.
Die Website sollte sich in Design und Struktur optisch von der offiziellen Website der Gesellschaft unterscheiden. Auf jeder ersten Seite der eigenen Website des Beraters sollte Folgendes vorhanden sein:
1. Die Aufschrift „Persönliche Website des Beraters von Siberian Wellness“ (Schriftgröße mind. 20 Punkte).
2. Name und Rang des Beraters (Schriftgröße mind. 18 Punkte).
3. Foto des Beraters (Die Bildgröße beträgt mind. 200 x 200 Pixel).
4. Kontaktdaten des Beraters (Schriftgröße mind. 12 Punkte).
5. Button auf die offizielle Website der Gesellschaft mit der Aufschrift „Offizielle Website der Gesellschaft“ und einem Empfehlungslink.

(8.2.1) Für die Gestaltung der Website ist es nur zulässig, den aktuelle Firmenstil (optische Gestaltung) und jeweils aktuelle Logos der Gesellschaft, die diese hierfür zur Verfügung stellt, zu verwenden. Das jeweils aktuelle Brandbook ist auf der geschlossenen Website der Gesellschaft im Bereich "Business-Tools" veröffentlicht.

(8.3) Inhalte der Externen Website.
Der Berater ist verpflichtet und garantiert, dass die Inhalte der Externen Websiteim Einklang mit den offiziellen Informationen der Gesellschaft steht.

(8.4) Externe Websites dürfen ausschließlich Produkte und das Geschäft der Gesellschaft promoten.
Eine Externe Website, die der Berater gemäß seiner Vertragsbeziehung zur Gesellschaft veröffentlicht, darf nur Inhalte und Informationen beinhalten, die die Gesellschaft auf eine angemessene Weise repräsentieren und promoten. Der Berater darf auf dieser Website für keine andere Produkte, Dienstleistungen und Möglichkeiten werben, als diejenigen, die die Gesellschaft anbietet, und die im Zusammenhang mit der vertraglichen Beziehung zwischen dem Berater der Gesellschaft stehen.

(8.4.1) Für das Promoten der Produkte der Gesellschaft wird empfohlen, auf externen Websites der Berater Empfehlungslinks zum offiziellen Online Shop der Gesellschaft zu platzieren, wenn für das Land, in dem der Berater seinen Geschäftssitz hat, ein solcher Online Shop der Gesellschaft vorgehalten wird. Kommt ein Kauf eines Kunden über die Betätigung dieses Links über den Online Shop der Gesellschaft zustande, wird der Einkauf der Registrierungsnummer des Beraters gutgeschrieben , dem dieser Link gehört.

(8.4.2) Die Informationen zur Präsenz eines offiziell betriebenen Online Shop im Land findet man auf der Website der Gesellschaft.

(8.5) Domains, E-Mailadressen und Online-Pseudonyme.
Den Beratern ist nicht gestattet, Markenzeichen der Gesellschaft, ihren Namen, Produktnamen der Gesellschaft oder Bezeichnungen oder Kennzeichen, die mit diesen verwechselbar sind, ganz oder teilweise für die Registrierung von Domains, E-Mailadressen oder Online-Pseudonymen zu verwenden. Dies gilt auch, wenn die Bezeichnungen oder Kennzeichen im Zusammenhang mit anderen Bezeichnungen oder Kennzeichnungen oder Eingebettet in andere Bezeichnungen oder Kennzeichen genutzt werden.

(8.6) Domains, E-Mailadressen und Online-Pseudonyme.
Den Beratern ist nicht gestattet, Markenzeichen der Gesellschaft, ihren Namen, Produktnamen der Gesellschaft oder Bezeichnungen oder Kennzeichen, die mit diesen verwechselbar sind, ganz oder teilweise für die Registrierung von Domains, E-Mailadressen oder Online-Pseudonymen zu verwenden. Dies gilt auch, wenn die Bezeichnungen oder Kennzeichen im Zusammenhang mit anderen Bezeichnungen oder Kennzeichnungen oder Eingebettet in andere Bezeichnungen oder Kennzeichen genutzt werden.

(8.6.1) Es ist unzulässig, Anzeigen über Produkte und Leistungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung zum Berater in Internetauktionen (z.B. Ebay) und in den Werbesystemen von sozialen Netzwerken (Yandex.Direct, Google AdWords, MyTarget, Begun, dem Werbenetzwerk "VKontakte", Facebook, Instagram, etc.) zu platzieren, einschließlich Produktwerbung, Werbung über die Veranlassung von Werbelinks (Versand von Werbelinks an Dritte insb. Verbraucher) und Werbung für externe Websites des Beraters, auch wenn die Anforderungen der Geschäftsbedingungen für Zusammenarbeit bei der Gestaltung der externen Website des Beraters eingehalten werden.

(8.7) Verwendung von intellektuellen Schutzrechten Dritter.
Die Haftung für die Nutzung der Markenzeichen, Servicezeichen, Urheberrechte oder intellektuellen Eigentums eines Dritten während des Hinterlassens (Posten) einer Nachricht in sozialen Netzwerken liegt bei dem Berater. Der Berater ist ggf. gehalten, eine professionelle rechtliche Beratung vor der Nutzung solcher Rechte , an denen Schutzrechte Dritter bestehen oder bestehen können, einzuholen, um Schutzrechtsverletzungen zu vermeiden. Der Berater erstattet der Gesellschaft jegliche Forderungen, die an die Gesellschaft durch Dritte für eine verschuldete Verletzung von Rechten des industriellen Eigentums gestellt werden.

(8.8) Verbotene Informationen
Die Berater sind nicht berechtigt, Informationen zu veröffentlichen oder irgendwelchen Bezug zur Veröffentlichung und Materialien zu nehmen, die:
– sexuell, moralisch und ethisch unanständig sind oder die pornografisch sind oder einen Bezug zur Pornografie haben;
– beleidigend, mit der Beeinträchtigung von Leben, Leib oder Gesundheit drohend, gesundheitsschädlich, diskreditierend sind, verleumderisch oder diskriminierend sind (z.B., wenn sie einen diskminierenden Bezug zur Nationalität, Rassen- und ethnische Zugehörigkeit, Religion, Geschlecht, sexuelle Orientierung, körperlicher und geistige Beeinträchtigungen (z.B. Behinderungen) haben usf.);
– mit Gewalthandlungen zusammenhängen (das gilt auch für Gewaltdarstellungen in Videospielen) und Gewalt gegen Personen darstellen oder verherrlichen;
–Die Berater sind nicht berechtigt, Informationen oder Material zu veröffentlichen oder sich öffentlich auf solche Informationen oder Materialien zu beziehen (z.B. durch Verlinkung), die zu einem Verstoß gegen das Gesetz beitragen;
– irgendwelche Rechte des intellektuellen Eigentums der Gesellschaft oder eines Dritten verletzen.

(8.9) Schließung der Externen Website und seine Übergabe.
Im Falle der Vertragsauflösung muss der Berater eine der folgenden Handlungen in Bezug auf seine Externe Website vornehmen:
– Seine Externe Website schließen;
– Seine Externe Website einem anderen Berater im Einvernehmen mit der Gesellschaft binnen drei Tagen übergeben und die Daten über die Schließung oder einem neuen Inhaber per E-Mail an call-centre@sibvaleo.com richten;
– Im Falle des Behaltens der Domaine (Internetadresse) durch den Berater ist er verpflichtet, binnen drei Tagen nach der Vertragsauflösung die Inhalte der Externen Website zu löschen, einschließlich der gesamten Informationen über die Gesellschaft, ihre Produkte, und einen Verweis darauf, dass die Website einem Berater der Gesellschaft gehört oder von diesem betrieben wird.

(8.10) Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, sich an Hosting-Anbieter und andere Dritte mit der Forderung zu wenden, die Internetressource zu sperren, wenn und soweit der Berater gegen die oben genannten Regeln verstößt, insbesondere aufgrund des Verstoßes gegen geistige Schutzrechte (industriellees Eigentum) oder gegen Marketingregel der Gesellschaft., wenn eine vorherige Benachrichtigung und Unterlassungaufforderung über erkannte Verstöße gegenüber der über die Kontaktdaten auf der Website benannte Person oder sonstigen Verantwortlichen, z.B. Betreiber oder Inhaber der Website erfolglos warerfolglos war. Die Gesellschaft kann die Entscheidung über die Sperrung ändern, wenn Änderungen auf der Website binnen einer Kalenderwoche nach der Benachrichtigung vorgenommen werden und sie damit den oben genannten Bedingungen entspricht.

(9) Bildung und Gestaltung der Gruppen in den Sozialen Netzwerken.

(9.1) In der Beschreibung der Gruppe oder der Seite muss die vertragliche Beziehung zu Siberian Health und die Herstellereigenschaft von Produkten und Leistungen der Siberian Health widerspiegelt werden. Es müssen der Name, Vorname, Stadt und Registrierungsnummer angegeben werden. Die Nutzung von Werbelinks, die zum Online Shop, zur offiziellen Website der Siberian Health oder zur recht- und vertragsgemäß gestalteten externen Berater-Website oder zur Online-Registrierung der Siberian Health führen, ist zulässig.
Im Namen (Bezeichnung) der Gruppe, der Name (Bezeichnung) der Seite oder eines persönlichen Profils sind die Wortverbindung Siberian Health – ganz oder teilweise und unabhängig von der Kombination mit weiteren Begriffen- oder verwechselbare Begriffe unzulässig (einschließlich seine Übersetzung in andere Sprachen oder Transkription). Es ist aber gestattet, jegliche andere Namen und Wortverbindungen zu nutzen, die das Thema der gesunden Lebensweise und Schönheit, des Netzwerkgeschäfts oder von Sibirien unterstreichen. Im Namen und der Beschreibung der Gruppe, der Seite oder des persönlichen Profils sind Aufrufe, sich der Gesellschaft anzuschließen, die nicht der Realität entsprechen: zum Beispiel, "Arbeit bei Siberian Health" unzulässig.
Der Berater haftet dafür und gewährt, dass Inhalte, Design und jegliche vom Berater genutzter Software für das Projektieren und die Präsentation in Sozialnetzen den gesetzlichen Anforderungen der entsprechenden Länder und der EU genügt, deren Vorschiften und Rechtsprechung auf die Veröffentlichung dieser Website und Sozialen Netzwerke angewandt wird. Der Berater ist verpflichtet, ggf. eine Beratung eines Sachverständigen über den Charakter (einschließlich das Programmieren), die Inhalte und Präsentation seiner Website für die Einhaltung der anwendbaren Rechtsvorschriften einzuholen.

(9.2) Zur Gestaltung der eigenen Gruppen in sozialen Netzwerken ist es erforderlich, gestalterische Elemente im Firmenstil der Gesellschaft zu verwenden. Varianten für das Profilfoto/Accountbild können Sie auf der geschlossenen Website der Gesellschaft im Bereich "Business- Instrumente" herunterladen.

(9.3) Bedenken Sie, dass die Siberian Health Produkte keine Arzneimittel sind. Die Werbung der Nahrungsergänzungsmittel soll nicht:
a) den Eindruck erwecken, dass es Arzneimittel sind und (oder) Heileigenschaften besitzen;
b) Links auf Inhalte, die konkrete Fälle der Heilung von Menschen, Verbesserung ihres Zustandes nach Einnahme von Nahrungsergänzungsmittel darstellen;
c) Ausdruck von Dankbarkeit Dritter für die Verwendung von solchen Nahrungsergänzungsmitteln und deren Ergebnisse für den Geist und/oder Körper beinhalten;
d) zum Verzicht von gesunder Nahrung anregen;
e) Eindruck über die Vorteile von solchen Nahrungsergänzungsmitteln durch Hinweise auf die Durchführung von Forschungen, die zu einer staatlichen Registrierung notwendig sind, verschaffen sowie die Ergebnisse von Forschungen in Form von direkten Empfehlung zur Anwendung solcher Ergänzungsmittel zu verwenden.

(9.4) Die gemeinschaftliche oder aufeinander bezogene Darstellung von Information über die Produkte von Siberian Health mit Produkten anderer Gesellschaften ist unzulässig.

(9.5) Das unmittelbare oder mittelbare Anbieten von Produkten der Gesellschaft zum Verkauf über oder mittels der Mitgliedschaft einer Gruppe in Sozialen Netzwerken, insbesondere unter Ausnutzung der Kommunikationsfunktionen innerhalb der jeweiligen Gruppe ist nicht gestattet. Auch Kommentare mit Verkaufswerbung wie "Sie können es bei mir kaufen" usw. stellen ebenfalls einen Verstoß dar.
Sie dürfen allerdings die Produkte empfehlen und Werbelinks gemäß dieser Vereinbarung veröffentlichen.

(9.6) Werbung von Beratergruppen in sozialen Netzwerken und entgeltliche Promotionen der persönlichen Profile sind nur im Werbesystem des sozialen Netzwerks erlaubt, in dem eine Gruppe oder ein Profil erstellt und unterhalten wird. Eine obligatorische Voraussetzung ist die Einhaltung der Anforderungen zur Gestaltung der geworbenen Gruppe oder des Profils (Pkt. 10).

(9.7) Es ist unzulässig, gemeinsame Einkäufe (insbes. Einkaufgemeinschaften, Powershopping) auf fremden Internetseiten zu organisieren und durchzuführen, auch auf externen Websites, Foren, Messenger und sozialen Netzwerken.

(9.8) Im Falle einer Verletzung des Punktes 19 ist die Gesellschaft berechtigt, Sanktionen anzuwenden, die im Punkt 24.4 beschrieben sind und die Verletzer zu sperren.

§ 13 Haftung

(1) Vorbehaltlich der Regelung in § 13 Abs. 2 wird die gesetzliche Haftung von „Siberian Health“ für Schadensersatz wie folgt beschränkt:
a) „Siberian Health“ haftet der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten;
b) „Siberian Health“ haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten.

(2) Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz und den im Vertragsgebiet anwendbaren Produkthaftungsvorschriften sowie bei Übernahme einer Garantie oder schuldhaft verursachter Körperschäden.

§ 14 Produkthaftung

(1) Der Berater ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen.

(2) Der Berater darf weder die gelieferten Vertragsprodukte noch deren Ausstattung und beziehungsweise oder Verpackung verändern. Insbesondere ist es dem Berater untersagt, Etiketten und gegebenenfalls vorhandene Warnhinweise über Gefahren bei unsachgemäßem Gebrauch der Vertragsprodukte zu verändern oder zu entfernen. Verstößt der Berater gegen die Regelungen der § 15 Abs. 2 Satz 1 und 2, so stellt er „Siberian Health“ im Innenverhältnis von Produkthaftungsansprüchen Dritter frei, wenn und soweit der Schaden von ihm verursacht worden ist.

(3) Wird „Siberian Health“ aufgrund eines Produktfehlers bei den Vertragsprodukten zu einem Produktrückruf veranlasst, so wird der Berater „Siberian Health“ unterstützen und alle ihm zumutbaren von „Siberian Health“ angeregten Maßnahmen treffen. „Siberian Health“ wird dem Berater alle in diesem Zusammenhang entstehenden erforderlichen Aufwendungen erstatten.

§ 15 Werben neuer Berater

(1) Wird ein neuer Berater geworben, so ist es die Pflicht des betreuenden Beraters, den geworbenen Berater umfassend zu informieren, insbesondere über den Inhalt der AGB, das Vergütungssystem und darüber, dass jeder Berater als selbständiger Handelsvertreter im Nebenberuf im Sinne des § 92 b HGB tätig wird und in keinem Angestelltenverhältnis zu „Siberian Health“ steht.

(2) Der betreuende Berater ist dafür verantwortlich, den geworbenen Berater umfassend zu schulen und zu betreuen. Der betreuende Berater muss die Fragen des geworbenen Beraters nach bestem Wissen und Gewissen beantworten.

§ 16 Familienbezug

(1) Ehepartner können einen Beraterantrag entweder gemeinsam unter einer Registrierungsnummer oder separat unter verschiedenen Registrierungsnummern einreichen. Sind Ehepartner gemeinsam unter einer Registrierungsnummer als Berater tätig, erhalten sie Provisionen, Boni und Auszeichnungen gemeinsam. Sind sie hingegen unter separaten Registrierungsnummern als Berater tätig, erhalten sie Provisionen, Boni und Auszeichnungen jeweils einzeln.

(2) Ehepartner dürfen nicht unterschiedliche Mentoren haben und beziehungsweise oder in unterschiedlichen Vertriebsstrukturen der „Siberian Health“ tätig sein.

(3) Heiraten zwei Berater, die bereits in zwei unterschiedlichen Vertriebsstrukturen tätig sind, können sie entweder ihre jeweiligen Beraterverträge und Vertriebstrukturen weiterführen oder ihre Tätigkeit in einer Struktur fortführen. Im letztgenannten Fall bleibt die nicht fortgeführte Struktur in der bestehenden Mentorenlinie erhalten.

(4) Der Berater kann seinem Vertrag (mit Zustimmung von Siberian Health) seinen Ehepartner oder Verwandten ersten Grades hinzuzufügen (Partner), ohne dass der Partner auch Vertragspartner wird (Familienbezug). Der Berater ist berechtigt, den Familienbezug jederzeit aufzulösen. Er muss hierüber die Siberian Health schriftlich oder in Textform unverzüglich informieren.

(5) Um den Familienbezug des Beraters herzustellen, muss dies durch den Berater und den Partner schriftlich oder in Textform gegenüber der Siberian Health beantragt werden. Dem Antrag ist ein belastbarer Nachweis über das Verwandtschaftsverhältnis und jeweils ein Ausweisdokument des Beraters und des Partners beizufügen. Ergibt sich das Verwandtschaftsverhältnis aus den Ausweisdokumenten, bedarf es keines weiteren Nachweises hierüber. Im Antrag ist ausdrücklich das Einverständnis und die Einbeziehung auch des Partners in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die jeweiligen Datenschutzbestimmungen und sonstigen Nutzungsbedingungen, die auf das Vertragsverhältnis zwischen der Siberian Health und dem Vertragspartner Anwendung finden, zu erklären. Wenn und soweit die Siberian Health ein Formular für einen solchen Antrag zur Verfügung stellt, ist ausschließlich dieses Formular für den Antrag zu nutzen.
Wird dem Antrag durch die Siberian Health stattgegeben, wird der Familienbezug hergestellt.

(6) Der Vertragspartner der Siberian Health ist und bleibt ausschließlich der Berater. Nur dieser ist berechtigt, Vertragserklärungen gegenüber der Siberian Health abzugeben und Gestaltungsrechte auszuüben. Der Partner gilt aber als berechtigt, Erklärungen des Anbieters gegenüber dem Berater für den Berater entgegenzunehmen.

(7) Der Partner ist durch den Familienbezug ausdrücklich nicht Berater und damit nicht berechtigt, Vertragsrechte und Pflichten eines Beraters gegenüber Siberian Health auszuüben oder wahrzunehmen.

(8) Der Partner erhält Zugangsdaten zum elektronischen Account des Beraters. Er hat Zugriff auf sämtliche dort angegebenen Informationen, die den Berater oder den Partner betreffen. Der Partner ist durch den Familienbezug berechtigt, dessen Account im Internet aufzurufen und sämtliche Informationen, die dort im Hinblick auf den Berater oder den Partner hinterlegt sind, einzusehen. Er ist berechtigt, Informationen, die das Vertragsverhältnis zum Berater betreffen, auch auf anderem Wege zu empfangen und inhaltlich zur Kenntnis zu nehmen, z.B. durch E-Mails oder über sonstige, elektronische Kommunikation (z.B. über elektronische Messenger). Er ist weiter berechtigt, an sämtlichen Veranstaltungen einschließlich Schulungen, die der Anbieter dem Berater zur Verfügung stellt, ebenfalls teilzunehmen. Wenn und soweit besondere Nachweise über Leistungen des Beraters gegenüber der Siberian Health erteilt werden, können diese sowohl dem Berater als auch dem Partner gegenüber abgegeben werden, und beide sind berechtigt, einen solchen besonderen Leistungsnachweis zu führen.

(9) Die Rechte des Partners enden, wenn das Beraterverhältnis beendet wird oder wenn der Familienbezug durch den Berater oder die Siberian Health beendet wird. Die Siberian Health ist dabei jederzeit, nach freiem Ermessen, berechtigt, den Familienbezug zu beenden. Eine solche Beendigung findet jedenfalls dann statt, wenn durch den Partner Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem Nutzungsverhältnis sonst wie im Hinblick auf die Produkte und Leistungen der Siberian Health festgestellt werden oder ein hinreichender Verdacht besteht, dass der der Partner eine solche Rechtsverletzung begangen oder gefördert hat. Eine solche Rechtsverletzung liegt ausdrücklich auch vor, wenn der Partner ein Wettbewerbsverhältnis zur Siberian Health eingeht oder unterhält oder an einem Unternehmen, das im Wettbewerb zu den Leistungen und Produkten der Siberian Health steht, mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist.

(10) Die Stellung als Berater ist durch den Berater nicht auf Dritte übertragbar und nicht vererblich. Sie endet durch Kündigung, gegebenenfalls Zeitablauf und mit dem Tod des Beraters. Im Falle des Todes des Beraters ist der Partner aber berechtigt, auf den elektronischen Account des verstorbeben Beraters zuzugreifen und dessen Abwicklung zu besorgen. Im Übrigen gelten die jeweiligen erbrechtlichen Vorschriften.

§ 17 Beraterschutz für neugeworbene Berater

(1) Beraterschutz besteht nur, wenn der neu geworbene Berater den Antrag zum Abschluss des Beratervertrages vollständig ausgefüllt hat und er von dem neu geworbenen Berater unterzeichnet bei „Siberian Health“ eingegangen ist. Bei Anbahnung einer Beraterschaft ist der dokumentierte Erstkontakt und die ausführliche Erstberatung für die Zuteilung des neu geworbenen Beraters bindend. Im Zweifelsfall ist es sinnvoll, „Siberian Health“ rechtzeitig einen schriftlichen Nachweis über den Erstkontakt des zu werbenden Beraters zu erbringen.

(2) Ein Antragsteller, der sich ohne Mitwirkung eines Mentors unmittelbar an „Siberian Health“ wendet, kann von „Siberian Health“ als Berater in eine beliebige Vertriebsstruktur aufgenommen werden.

(3) Sollte im Einzelfall einem Berater kein Mentor zugeordnet sein, kann er von „Siberian Health“ zusammen mit seiner Vertriebsstruktur in eine andere Vertriebsstruktur eingefügt werden.

§ 18 Verbot der Überzeichnung

(1) Eine Überzeichnung liegt vor, wenn ein Berater, insbesondere entgegen der Regelung des § 3 Abs. 1 AGB trotz eines bestehenden Beratervertrages einen weiteren Beraterantrag zur Registrierung unter einem anderen Mentor bei „Siberian Health“ einreicht.

(2) Im Falle einer Überzeichnung ist „Siberian Health“ zur außerordentlichen fristlosen Kündigung sowohl des zunächst bestehenden als auch des nachfolgend abgeschlossenen Beratervertrages berechtigt.

(3) Berater und Privilegierte Kunden können in der Datenbank der Gesellschaft nur eine Registrierungsnummer führen.

Untersagt ist es damit, dass der Berater oder der Privilegierte Kunde ein Registrierungsnummer auf den Namen eines Dritten anlegt oder anlegen lässt, dass tatsächlich von ihm oder einer von ihm beauftragten Person ganz oder teilweise geführt wird, mit dem Zweck, dem Berater oder dem privilegierten Kunden nach dem Vergütungssystem der Gesellschaft Vorteile zu verschaffen.

Liegen der Gesellschaft Tatsachen der direkten oder indirekten Kontrolle über mehr als eine Registrierungsnummer sowie Tatsachen der Fälschung und Registrierung auf Strohmänner vor (Scheinregistrierung), hat die Gesellschaft das Recht, diese Registrierung jeweils zu stornieren, die dort hinterlegten Daten zu löschen und (im Falle einer erneuten Registrierung) die gebildete Struktur unter der ersten Registrierungsnummer zu erfassen.

Die Registrierung gilt insbesondere dann als Scheinregistrierung, wenn der namentlich registrierte Berater/der Privilegierte Kunde auf Anfrage der Mitarbeiter der Gesellschaft / des Kontaktzentrums die eigenverantwortliche Registrierung und/oder die tatsächliche eigenverantwortliche Führung des Kontos und der Vertragsbeziehung nicht bestätigt oder wenn er mindestens einmal innerhalb von 2 Monaten unter den bei der Registrierung angegebenen Kontaktdaten nicht zu erreichen ist (ausbleibende Reaktion auf E-Mails, Anrufe oder SMS).

Wenn festgestellt wird, dass unter Scheinregistrierungen Handlungen wie die Registrierung von weiteren Scheinregistrierungen und das Gutschreiben von Punkten zwecks der Beteiligung an Bonus- und Motivationsprogrammen der Gesellschaft durchgeführt werden, behält sich die Gesellschaft das Recht vor, Strafmaßnahmen oder sonstige Maßnahmen bis hin zu einer Löschung der Registrierung zu ergreifen. Der Mentor, in dessen Team Verstöße dieser Art festgestellt wurden, kann aus allen Ranglisten, Promo-, Motivations- und Bonusprogrammen ganz oder teilweise ausgeschlossen werden, z.B. Incentive Programs, The Reward Trip Program, Siberian Wellness Car, Promo- und Bonusprogramme für Leader. Bereits ausgezahlte Boni können als Strafmaßnahme für die Vertragsverletzung bei zukünftigen Zahlungen gegen zukünftige Auszahlungsansprüche des Mentors verrechnet werden.

§ 19 Einhaltung der persönlichen Gruppe

(1) Die Einhaltung der persönlichen Gruppen der Berater ist ein Grundsatz des Vertriebssystems von „Siberian Health“ und dient als unabdingbare Geschäftsgrundlage dem Schutz aller Berater. Demnach ist der Wechsel eines Beraters in eine andere Linie grundsätzlich nicht möglich. Der Berater kann seinen Mentor nur ausnahmsweise, nur auf Antrag und nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung sowohl des neuen Mentors als auch aller übergeordneten Mentoren seiner Vertriebsstruktur sowie der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung von „Siberian Health“ wechseln. 4Über einen solchen Antrag auf den Wechsel eines Beraters zu einem neuen Mentor entscheidet „Siberian Health“ nach freiem Ermessen im Einzelfall. „Siberian Health“ ist berechtigt, einen solchen Antrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

(2) Ein Berater, der seinen Beratervertrag selbst gekündigt hat, kann frühestens 6 Monate nach Beendigung seiner Tätigkeit als Berater, mithin dem letzten Rechnungsdatum, einen neuen Beraterantrag stellen. Ein Berater, dessen Beratervertrag von „Siberian Health“ gekündigt worden ist, kann sich frühestens 6 Monate nach Beendigung seiner Tätigkeit als Berater, mithin dem letzten Rechnungsdatum.

(3) Sollte ein Berater den Versuch unternehmen, über einen Strohmann die Linie zu wechseln, berechtigt dies „Siberian Health“ zu einer außerordentlichen fristlosen Kündigung.

§ 20 Grundlage Provisionsberechnung

Die Berechnungsgrundlage für Provisionszahlungen ergibt sich aus dem Vergütungsplan in seiner jeweils gültigen Fassung.

§ 21 Provisionsabrechnung und Provisionsauszahlungen

(1) Der Abrechnungszeitraum für Provisionsansprüche beträgt einen Kalendermonat. Die endgültige Abrechnung einer Provision erfolgt spätestens bis Ende des Kalendermonats, der dem Kalendermonat folgt, in dem sie entstanden ist. „Siberian Health“ erstellt bis zum fünften Kalendertag eines jeden Kalendermonats eine vorläufige Provisionsabrechnung. Spätestens bis Ende desselben Kalendermonats erstellt „Siberian Health“ eine endgültige Provisionsabrechnung.

(2) Der Berater verpflichtet sich, die Provisionsabrechnung unverzüglich zu überprüfen und „Siberian Health“ etwaige Unstimmigkeiten unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

(3) Provisionen werden unmittelbar nach Erstellen der endgültigen Provisionsabrechnung an den Berater ausgezahlt. Ein möglicher Sollsaldo auf dem Konto des Beraters ist innerhalb von zehn Tagen nach Erstellen der endgültigen Provisionsabrechnung auszugleichen.

(4) Ein etwaiger Anspruch des Beraters auf Zahlung eines angemessenen Vorschusses auf seine Provisionen nach § 87 a Abs. 1 Satz 2 HGB wird gemäß § 92 b Abs. 1 Satz 3 HGB ausgeschlossen.

§ 22 Vorsteuerabzugsberechtigung

(1) Der Berater ist verpflichtet, gegenüber „Siberian Health“ wahrheitsgemäße Angaben über das Vorhandensein einer Vorsteuerabzugsberechtigung zu machen und „Siberian Health“ unaufgefordert über eine Änderung der Vorsteuerabzugsberechtigung zu informieren.

(2) Sollte „Siberian Health“ aufgrund einer falschen Angabe zur Vorsteuerabzugsberechtigung fehlerhafte Provisionsgutschriften erstellen, so stellt der Berater „Siberian Health“ soweit möglich von der Haftung hierfür frei.

(3) Wenn falsche Angaben zur Vorsteuerabzugsberechtigung gemacht wurden oder „Siberian Health“ nicht über eine Änderung der Vorsteuerabzugsberechtigung informiert wurde und „Siberian Health“ hieraus ein Schaden, wie etwa durch Forderungen der Finanzbehörde entsteht, ist der Berater zum Ersatz des so entstandenen Schadens verpflichtet.

§ 23 Vertragsdauer

(1) Dieser Beratervertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Beide Parteien können diesen Beratervertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Als Kündigungsdatum gilt das jeweilige Eingangsdatum des Kündigungsschreibens bei dem jeweils anderen Teil.

(3) Dieser Beratervertrag kann von beiden Vertragsparteien ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Umstände eintreten, die unter Berücksichtigung von Inhalt und Zweck dieser AGB, aller Umstände des Einzelfalls und der beiderseitigen Interessen einer oder beider Vertragsparteien eine weitere Fortsetzung dieses Beratervertrages unzumutbar machen.

(4) Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen fristlosen Kündigung liegt für beide Vertragsparteien insbesondere vor, wenn
a) die andere Vertragspartei die ihr obliegenden Pflichten insbesondere aus diesen AGB schuldhaft in erheblichem Umfang verletzt und, soweit eine Abmahnung erforderlich ist, die Pflichtverletzung trotz Abmahnung nicht unterlässt;
b) der Berater gegen das Wettbewerbsverbot verstößt;
c) der Berater gegen das Abwerbeverbot verstößt;
d) der Berater gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung verstößt;
e) im Falle einer Überzeichnung durch den Berater;
f ) der Berater Verkaufsmaterialien herstellt, vertreibt und verwendet, die nicht zuvor von „Siberian Health“ genehmigt worden sind;
g) der Berater den Versuch unternimmt, über einen Strohmann die Linie zu wechseln;
h) der Berater gesundheitsbezogene Aussagen über die Produkte von „Siberian Health“ aufstellt;
i) der Berater die Verdienstmöglichkeiten aufgrund des Vergütungssystems von „Siberian Health“ falsch darstellt.
j) Wenn der Berater keine Aktivität innerhalb von 6 Monaten aufweist (keine Einkäufe auf seine Registrierungsnummer macht), wird seine Anmeldung automatisch annulliert.

(5) Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 24 Folgen der Vertragsbeendigung

(1) Die Kündigung und Beendigung dieses Beratervertrages als solches lässt die in seiner Ausführung abgeschlossenen Kaufverträge unberührt.

(2) Beide Vertragsparteien sind im Falle einer ordentlichen Kündigung berechtigt, frühestens einen Monat vor dem Beendigungszeitpunkt ihren Kunden und sonstigen Dritten die Beendigung dieses Beratervertrages anzukündigen.

(3) Der Berater erhält nach Kündigung und Beendigung des Beratervertrages keine Provisionen mehr. Die gegenwärtige Vertriebsebene sowie alle bis zu diesem Zeitpunkt aufgebauten nachrangigen Vertriebsebenen entfallen. Die dem Berater zugeordneten Berater werden seinem übergeordneten betreuenden Berater zugeordnet.

(4) Der Berater verliert nach Kündigung und Beendigung des Beratervertrages seine daraus folgenden vertraglichen Rechte, einschließlich des Rechts zum Vertrieb der von „Siberian Health“ angebotenen Produkte. Ab der Vertragsbeendigung wird sich der Berater nicht mehr als Berater von „Siberian Health“ bezeichnen und unverzüglich sämtliche Hinweise auf „Siberian Health“ und die Vertragsprodukte einstellen.

(5) Wird der Berater nach Beendigung dieses Beratervertrages für einen Wettbewerber von „Siberian Health“ tätig, so ist er nicht berechtigt, im Rahmen dieses Vertrages von „Siberian Health“ erlangte vertrauliche Informationen zu verwenden. Im Streitfall muss der Berater darlegen und beweisen, dass er die Tätigkeit für den Wettbewerber ausführt, ohne dabei auf die von „Siberian Health“ erlangten vertraulichen Informationen zurückzugreifen.

(6) Im Falle einer Kündigung des Vertrages durch den Berater oder durch die Gesellschaft ist eine erneute Registrierung bei der Gesellschaft, auch für den beigetreten Dritten gem. § 16 dieses Vertrages (Familienbezug), der die Zusammenarbeit mit der Gesellschaft aus den oben genannten Gründen beendet hat, in jedem Status und in jeder Struktur frühestens 6 (sechs) Monate ab dem Ablauf des Monats der Beendigung des Vertrags möglich. Gleichzeitig werden alle Boni (Rabatte auf zukünftige Einkäufe), die vor Beendigung des Vertrags auf der Registrierungsnummer angesammelt wurden, und die mit dem Ablauf des letzten Vertragtages noch bestehen, storniert und nicht wiederhergestellt, wenn die Zusammenarbeit mit der Gesellschaft wieder aufgenommen wird.

(7) Bei Wiederaufnahme der Zusammenarbeit mit der Gesellschaft ist die Teilnahme an allen Preis- und Bonusprogrammen erst ab dem Erreichen des Rangs möglich, der eine Stufe höher ist als der Rang, den der Berater zum Zeitpunkt der Beendigung innehatte. Bis zum Erreichen dieser Karrierestufe (Rang) wird das Volumen des Beraters, der die Zusammenarbeit mit der Gesellschaft wieder aufgenommen hat, von den Mentoren in den Programmen und Promos nicht berücksichtigt. Diese Beschränkung gilt für 5 (fünf) Jahre nach Beendigung der Zusammenarbeit mit der Gesellschaft.

§ 25 Verrechnung von Forderungen

(1) „Siberian Health“ ist berechtigt, offene Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit angefallenen Provisionsansprüchen des Beraters zu verrechnen.

(2) Der Berater erklärt sich seinerseits bereit, nicht mit Ansprüchen gegen Forderungen von „Siberian Health“ aufzurechnen, es sei denn, diese sind unbestritten oder wurden gerichtlich festgestellt. 2Der Berater ist zur Rückzahlung überzahlter Provisionen verpflichtet.

§ 26 Verjährung

(1) Alle wechselseitigen Ansprüche aus dem Beratervertragsverhältnis verjähren innerhalb von zwölf Monaten ab Fälligkeit des jeweiligen Anspruchs, nicht jedoch vor Ablauf von zwölf Monaten ab Kenntniserlangung des Berechtigten von den anspruchsbegründenden Umständen.

(2) Hiervon ausgenommen sind solche Ansprüche, die nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften nicht beschränkt werden können, wie etwa solche aus einer Haftung wegen vorsätzlichen Handelns.

§ 27 Sanktionen

(1) Wenn bei der Gesellschaft Informationen darüber eingehen, dass der Vertragspartner den Vertragsbestimmungen zuwidergehandelt oder zuwidergehandelt hat, leitet die Gesellschaft eine Prüfung der Vertragsverletzung ein und fordert die zuwiderhandelnde Person sowie ihren Mentor unter Setzung einer angemessenen Frist auf, sich zu erklären.

(2) Sollte der Berater der Aufforderung der Gesellschaft innerhalb der angegebenen Frist nicht nachkommen oder die erhobenen Beanstandungen nicht als vertragskonform erläutern, wird über die Sache aufgrund der vorliegenden Informationen entschieden.

(3) Nach Maßgabe der Prüfungsergebnisse entscheidet die Gesellschaft nach pflichtgemäßem Ermessen über die Sanktionen gegen den Zuwiderhandelnden und informiert ihn, seinen Mentor sowie den Leader der Struktur über die Entscheidung. Wenn die Gesellschaft nach Eingang der Informationen über die Zuwiderhandlungen keine Maßnahmen unternimmt, bedeutet dies nicht, dass sie auf ihr Recht verzichtet, gleiche Zuwiderhandlungen mit Sanktionen in der Zukunft zu ahnden.

(4) Wenn Handlungen aufgedeckt werden, die materielle oder immaterielle Schäden für Kunden und/oder die Gesellschaft nach sich ziehen, so hat die Gesellschaft das Recht, einem Privatunternehmen die Genehmigung zu entziehen, ihre Produkte zu vertreiben, sowie die Zusammenarbeit mit dem Berater einseitig aufzulösen. Bei solchen Verletzungen handelt es sich grundsätzlich, aber nicht ausschließlich, um erhebliche Vertragsverletzungen.

(5) Arten von Sanktionen

(5.1) Mahnung. Bei der ersten Zuwiderhandlung seitens des Privilegierten Kunden oder des Beraters liegt es im Ermessen der Gesellschaft, die zuwiderhandelnde Person bezüglich möglicher Sanktionen bei wiederholten Zuwiderhandlungen mündlich zu mahnen.

(5.2) Auszahlungsstopp. Gegen den Berater kann bei einer erheblichen oder trotz Mahnung wiederholten Verletzung ein Stopp für laufende Auszahlungen verhängt sowie sein Zugang zu seinem Benutzerkonto über die Internetseite der Gesellschaft für die Dauer von drei Monaten eingeschränkt werden. Es liegt im Ermessen der Gesellschaft, die Frist für den Auszahlungsstopp und den eingeschränkten Zugang zu verlängern, solange die Verletzung anhält oder der Berater nicht schriftlich rechtsverbindlich erklärt, die Verletzung zukünftig zu unterlassen.

(5.3) Geldbuße. Gegen den Berater kann bei einer erheblichen oder trotz Mahnung wiederholten Verletzung eine Geldbuße in Höhe von drei durchschnittlichen Monatsauszahlungen 3 (Gesamtauszahlungsbetrag der 3 Monate, die dem Monat der Verletzung vorausgehen /3(*3) verhängt werden, die von Beträgen abgezogen wird, die die Gesellschaft dem Berater auf Auszahlungen anrechnet.

(5.4) Bei einer erheblichen oder trotz Mahnung widerholten Verletzung: Zurückstufung des Beraters in seinem Status, Aberkennung seiner Qualifikationen und Ausschluss aus Ranking und Motivationsprogrammen der Gesellschaft.

(5.5) Bei einer erheblichen oder trotz Mahnung widerholten Verletzung der nachfolgend dargestellten Art: Sperre des von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Empfehlungslinks zu dem Berater. Diese Maßnahme wird gegenüber Personen angewandt, die dem Vertrag der Gesellschaft zuwiderhandeln, indem sie im Internet Werbe-und Informationstätigkeit betreiben, bei der kostenpflichtige Anzeigen in auktionsbasierten Werbesystemen und in Werbesystemen der Social Media (Yandex.Direct, Google AdWords, MyTarget, Begun, VK, Facebook, Instagram und sonstige Arten der kostenpflichtigen Werbung) geschaltet werden, darüber hinaus betrifft dies die kostenpflichtige Werbung der Gruppen von Beratern in Social Media und die kostenpflichtige Promotion von persönlichen Profilen in Social Media sowie die kostenpflichtige Werbung der externen Internetseiten der Berater. Internetnutzer, die den gesperrten Empfehlungslink anklicken, werden auf die offizielle Internetseite der Gesellschaft geleitet, ohne dass dabei Hinweise auf die Registrierungsnummer des Zuwiderhandelnden zum Vorschein kommen.

(5.6) Für den Verkauf unserer Produkte ist es wichtig, dass die Verkaufsplattform grafisch und von ihrem Informationsgehalt über unsere Produkte her, die Exklusivität unserer Produkte gut vermittelt. Im Ganzen sollen unsere Produkte mit einer Kauferfahrung verbunden werden, die die Exklusivität und die Vorteile von Nahrungsergänzungsmitteln, Pflegemitteln und anderen Produkten aus dem aktuellen Sortiment vereint. Hierzu müssen Dritte eine Genehmigung für den Verkauf der Produkte von Sibirien Health erhalten.
Erfolgt der Vertrieb über Marketplaces oder andere Vertriebskanäle, die nicht von Sibirien Health genehmigt wurden, kann der Berater für den Zeitraum der Nutzung solcher nicht genehmigter Vertriebskanäle von den Sibirien Health Incentive-Programmen und den Extra-Programmboni ausgeschlossen werden.
Bereits vor der Nutzung nicht genehmigter Vertriebskanäle entstandene Zahlungsansprüche des Beraters gegenüber Sibirien Health (einschließlich der Boni für Extraprogramme) müssen durch Sibirien Health an den Berater erst dann ausgezahlt werden, wenn der Berater die Nutzung solcher nicht genehmigter Vertriebskanäle beendet hat.
Das Recht von Sibirien Health gegenüber dem Berater, die Nutzung solcher nicht genehmigter Vertriebskanäle gegebenenfalls zu untersagen, bleibt von dieser Regelung nicht berührt.

(5.7) Beendigung. Auf Veranlassung der Gesellschaft kann der Vertrag mit dem Berater beendigt werden und das Erlöschen der Registrierungsnummer des Privilegierten Kunden erfolgen. Diese Regelung stellt keine Einschränkung des Kündigungsrechts im Übrigen dar.

§ 28 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Sie werden dem Berater von „Siberian Health“ bekannt gemacht.

(2) Sofern es sich bei dem Berater um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis und im Zusammenhang mit diesem Berlin. 2Gleiches gilt, wenn der Berater keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

(3) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts.

§ 29 Änderungsvorbehalt

Die Siberian Health ist berechtigt, die Regelungen in diesen AGB und auch die im Rahmen der Vertragsbeziehung geregelten Preise auch nach Vertragsschluss mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden der Änderung zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen der Siberian Health für den Berater zumutbar ist. Dies ist in Bezug auf Preise jedenfalls dann der Fall, wenn die Entgelte dritter, deren Leistungen der Anbieter zur eigenen Leistungserbringung in Anspruch nimmt, und die Grundlage der Preisbemessung und Kalkulation des Anbieters für die jeweiligen Preise gegenüber dem Kunden sind, steigen. Bei Änderung von Preisen ist dies auch der Fall, wenn die Siberian Health ihr diesbezügliches Geschäftsmodell modifiziert oder abändert. Die Änderungen der AGB werden dem Berater schriftlich mitgeteilt, wobei auch die Mitteilung mittels einer elektronischen Nachricht an die vom Kunden im Kundenaccount hinterlegte E-Mail-Adresse zulässig ist. In der schriftlichen Mitteilung wird die Siberian Health den Kunden darauf hinweisen, was wie folgt geregelt ist: Der Berater ist berechtigt, für den Fall der Preisänderung oder der Änderung einer oder mehrerer vertraglicher Regelungen während des laufenden Vertrages durch die Siberian Health den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. Die Siberian Health kann dem Berater hierfür eine Frist setzen, die er in der Änderungsmitteilung dem Berater ebenfalls mitteilt, und innerhalb derer der Berater sein Sonderkündigungsrecht seit Erhalt der Änderungsmitteilung ausüben muss.